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AGB´s

1. Anreise / Abreise

Die An- bzw. Abreisezeiten gelten für die vereinbarten Zeiten. Generell erfolgt der Check-In nach 15:00 Uhr des Anreisetages und Check-Out bis 11:00 Uhr des Abreisetages. Andere Zeiten können mit dem Vermieter individuell schriftlich vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Anspruch auf die Erstattung des Preises entfällt (siehe hierzu die Stornoregelungen).


2. Fälligkeit der Miete / Bezahlung

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter eine Rechnung. Die vollständige Bezahlung des Preises muss innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung erfolgen.

 

Erst dann ist die Ferienwohnung fest gebucht. Werden die Fristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Ein sich daraus ergebender finanzieller Schaden ist vom Mieter zu tragen. 


3. Stornoregelung 

Kündigt der Mieter vorzeitig den Vertrag, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten:

Kündigung vor Mietantritt:

- bis 46 Tage vor Anreise / Mietbeginn: 0%

- bis 15 Tage vor Anreise / Mietbeginn: 50%

- ab 14 Tage vor Anreise / Mietbeginn: 100%

 

Die Stornierung muss in Textform (Brief, Mail, Fax) erfolgen und beim Vermieter zugehen. Die oben genannte Frist beginnt erst mit Zugang des Schreibens beim Vermieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten. Eine, auch anteilige, Erstattung ist ausgeschlossen.

 

Alternativ kann der Mieter bei der Buchung der Ferienwohnung einen Flex-Tarif buchen. Die Kosten hierfür betragen z.Zt. (Stand 2023) 15 EUR pro Nacht. Der Mieter ist dann berechtigt das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen zu kündigen bzw. zu beenden. Bis zum 14. Tag vor Anreise / Mietbeginn erfolgt eine 100% Erstattung der Kosten. Einbehalten wird der Zusatzpreis für den Flex-Tarif (diese Kosten sind von der Erstattung ausgeschlossen). Ab 13. Tag vor Anreise / Mietbeginn ist der Tarif nicht mehr erstattungsfähig und es erfolgt keine Erstattung. Es wird grundsätzlich empfohlen ggf. eine Reiserücktrittsversicherung beim Anbieter seiner Wahl abzuschließen. Diese Versicherung ist oft im Preis einer Kreditkarte bei der Sparkasse oder Bank bereits enthalten. 


4. Nebenkosten

Die Nebenkosten (Strom, Wasser, Internet, Heizung) bei normalem bzw. durchschnittlichem Verbrauch sind im Mietpreis enthalten. Das Beladen eines E-Kraftfahrzeuges mit dem Haushaltsstrom ist nicht erlaubt. Sofern Bedarf an Strom für das Beladen des E-Autos besteht, bitte wenden Sie sich direkt an mich um hier eine individuelle Lösung zu finden. Ebenso ist es nicht erlaubt die Internetleitung für illegale Zwecke zu nutzen. Der Mieter übernimmt das volle Haftungsrisiko bei Nutzung des Internets und stellt den Vermieter von sämtlichen Haftungsansprüchen frei.


5. Reinigungspauschale

Die Endreinigung der Ferienwohnung beträgt zur Zeit 120 EUR brutto (Stand 2024). Diese Leistung kann nicht abgewählt werden und ist mit dem Mietpreis der Ferienwohnung unabhängig von der Mietdauer fällig. Die Endreinigungspauschale beinhaltet eine Haushaltsreinigung sowie Wäschewechsel. Falls das Gebäude bzw. Inventar besonders beschädigt oder beschmutzt (z.B. Blutflecke) sind, fallen Extrakosten an (gesonderte Reinigung bzw. Ersatzbeschaffung). Diese Kosten sind vom Mieter unverzüglich zu erstatten. 


6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung einzuhalten sowie die gemieteten Sachen (Gebäude und Inventar) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus/Ferienwohnung/Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter angezeigt werden., ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. 

 

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstanden Schaden gering zu halten. 

 

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Die Ferienwohnung muss besenrein übergeben werden. Die Mülltrennung obliegt dem Mieter. Bei Verlassen der Ferienwohnung muss die Tür abgeschlossen und die Schlüssel in dem Schlüsselkasten reingelegt werden. Der Schlüsselkasten muss geschlossen werden, damit die PIN-Sicherung greift.


7. Haustierhaltung

Der Mieter verpflichtet sich die Ausscheidungen des Haustieres (Hundekot, Erbrochenes etc.) umweltgerecht zu entsorgen und die Ferienwohnungsanlage inkl. Garten bei Abreise pfleglich an den Vermieter zu übergeben. Das Buddeln von Löchern im Garten ist nicht erlaubt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, die sich aus der Haltung der Tieres ergibt ebenso nicht für die daraus resultierenden Schäden (z.B. wenn der Hund über den Zaun springt und wegrennt). Schäden am Inventar bzw. Gebäude sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Schadenbehebungskosten werden vom Mieter unverzüglich getragen. Haustiere dürfen nicht auf die Couch/Sofa sowie Bett. Die Haustiere dürfen ohne Beaufsichtigung in der FeWo nicht alleine gelassen werden.


8. Haftung des Vermieters

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für Zerstörungen, auch mutwillig, bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Die Haftung des Vermieters gilt nicht auch für Folgeschäden.


9. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.


10. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.


11. Sonstiges

Der Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Wohnsitz des Vermieters. Die Unterkunft ist vollständig möbliert und eingerichtet sowie im vorgefundenen Zustand zurückzugeben. Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Beschädigungen sind nach Feststellung unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, an die in der Anlage beigefügte oder im Objekt ausgehängte Hausordnung zu halten. Das Rauchen ist innerhalb der FeWo nicht gestattet.  Bei Nichtbeachtung muss die Wohnung sowie die Einrichtung gesondert gereinigt bzw. ausgetauscht werden. Die sich daraus ergebenden Kosten, mindestens aber 500 EUR, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Mieter unverzüglich zu tragen.